Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, zu Hause versorgt zu werden. Doch viele Familien fragen sich: Wie wirkt sich die Pflege auf die Steuer aus? Können Kosten abgesetzt werden?
In diesem Blogartikel erklären wir, welche Steuervergünstigungen, Absetzmöglichkeiten und Besonderheiten es in Österreich gibt.
1. Steuerliche Behandlung von 24-Stunden-Pflege
In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung steuerlich geltend zu machen:
A. Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wenn:
Die Pflegekraft legal beschäftigt wird
Arbeits- und Sozialversicherung korrekt angemeldet sind
Kosten tatsächlich von der Familie getragen werden
Absetzbar sind:
Lohn der Pflegekraft
Sozialversicherungsbeiträge
Vermittlungsgebühren (Agentur)
Fahrtkosten der Pflegekraft (falls selbst bezahlt)
B. Familienbonus Plus / Pflegefreibetrag
Direkte steuerliche Vergünstigungen wie Familienbonus Plus gelten nicht für Pflegekosten, können aber indirekt relevant sein, wenn Kinder oder Angehörige involviert sind.
Für pflegebedürftige Personen kann Pflegegeld beantragt werden – dieses ist steuerfrei, mindert aber nicht die absetzbaren Kosten.
C. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bestimmte Kosten für die 24-Stunden-Pflege, insbesondere Haushaltsführung, Reinigung oder Gartenarbeit, können als haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung: Bezahlung per Überweisung, keine Barzahlungen.
2. Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit
Damit Kosten anerkannt werden, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
Legale Beschäftigung: Pflegekraft ist angemeldet (Gewerbe oder Dienstvertrag)
Sozialversicherung: Alle Abgaben korrekt abgeführt
Dokumentation: Rechnungen, Überweisungsbelege, Verträge aufbewahren
Keine doppelte Absetzung: Pflegegeld ist nicht absetzbar, es kann nur der darüber hinausgehende Aufwand geltend gemacht werden
3. Praxisbeispiel: Steuerliche Absetzbarkeit
Familie Müller zahlt einer legal angemeldeten Pflegekraft:
Honorar: 3.000 €
Sozialversicherung: 300 €
Agenturgebühr: 400 €
Gesamt: 3.700 €
Diese Kosten können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, Pflegegeld (z. B. 1.500 €) wird nicht abgezogen, mindert aber nicht die absetzbare Summe.
4. Tipps für die Steuererklärung
Belege sammeln: Lohnabrechnungen, Rechnungen der Agentur, Überweisungsbelege
Legale Beschäftigung sicherstellen: Nur angemeldete Pflegekräfte anerkannt
Verträge schriftlich: Pflichten, Arbeitszeiten, Honorare dokumentieren
Professionelle Hilfe nutzen: Steuerberater oder Lohnverrechner für korrekte Eintragung
5. Wichtige Hinweise
Barzahlungen ohne Belege werden vom Finanzamt nicht anerkannt
Eigenes Geld für Unterkunft/Verpflegung (Logis) kann in der Regel nicht abgesetzt werden
Pflegekosten über Pflegegeld hinaus sind steuerlich relevant
Absetzbar sind nur Kosten, die direkt für die Betreuung und Pflege entstehen
Fazit
Die 24-Stunden-Pflege kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Pflegekraft legal angemeldet ist und die Kosten dokumentiert werden. Familien sollten alle Belege sammeln, Verträge schriftlich festhalten und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
Mit korrekter Vorgehensweise können so erhebliche Kosten steuerlich abgemildert werden – ein wichtiger Faktor bei der Planung einer langfristigen Betreuung.